§ 1 ANMELDUNG
Die Anmeldung zu einem Kurs gilt als verbindlich. Sie erfolgt telefonisch, per E-Mail oder online unter www.zwergerlaktiv.at. Die Teilnehmerin erhält anschließend ein E-Mail mit einer Anmeldebestätigung, den genauen Kursterminen sowie wesentlichen Informationen zum Kurs.

§ 2 SCHNUPPERSTUNDEN
Die Inanspruchnahme einer Schnupperstunde ist jederzeit auf Anfrage in einem laufenden Kurs möglich. Sie ist gleichzeitig die erste Kurseinheit, wenn anschließend ein Kurs gebucht wird. Kommt es nach der Schnupperstunde zu keiner Kursbuchung, bleibt sie kostenlos.

§ 3 KURSEINSTIEG & EINZELSTUNDEN
Der Einstieg in einen Kurs ist bei freien Plätzen jederzeit möglich. Verrechnet wird immer ein 8-Wochen-Kurs. Hat ein solcher bereits begonnen, können die übrigen der 8 Einheiten im Folgekurs nachgeholt werden.
Es besteht die Möglichkeit der Buchung einzelner Stunden. Der Preis für eine Einzelstunde beträgt 15€.

§ 4 FREUNDINNENBONUS
Bringt eine Teilnehmerin eine Freundin in ihren Folgekurs mit, welche erstmalig einen Zwergerlaktiv-Kurs besucht, bekommt sie als Dankeschön einen 10€ Gutschein für ihren nächsten Kurs.
Der Rabatt ist mehrmalig einlösbar, kann pro Kurs aber nur für eine Empfehlung gewährt werden. Er ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Darin inkludiert sind auch Gewinnspiel-Preise.

§ 5 BEZAHLUNG
In den angegebenen Preisen ist nach der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 (1) Z 27 UStG keine Umsatzsteuer enthalten. Mit dem Erscheinen neuer Kursgebühren verlieren die alten Preise automatisch ihre Gültigkeit. Die Kursleiterin behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private sowie gesetzliche Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Kurskosten sind in der angegebenen Höhe bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zu begleichen, andernfalls wird der Kursplatz bei hoher Nachfrage erneut vergeben. Bei Anmeldungen für einen bereits laufenden Kurs ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

§ 6 STORNIERUNG
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingang.
(1) Bis 3 Tage nach der ersten Kurseinheit hat die Teilnehmerin keine Stornogebühren zu bezahlen.
(2) Ab dem 4. Tag werden die bisher besuchten Kurseinheiten als Einzelstunden (15€) verrechnet.
(3) Wird die Teilnahme während eines laufenden Kurses ohne gravierenden Grund abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Es kann aber eine Ersatzteilnehmerin genannt werden, die den Kurs weiter besucht.
(4) Im Falle einer eintretenden Schwangerschaft während eines Mini-, Trage- oder Turnzwergerl-Kurses werden der Teilnehmerin für die noch nicht verbrauchten Einheiten Gutscheine ausgestellt, die für einen beliebigen Zwergerlaktiv-Kurs eingelöst werden können und unbegrenzt gültig sind. Alternativ kann die Kursgebühr – abzüglich der bisher besuchten Kurseinheiten, die als Einzelstunden verbucht werden – rückerstattet werden.

§ 7 KURSABHALTUNG
Im Falle einer Erkrankung der Kursleiterin, bei ungenügenden Anmeldungen oder der Unmöglichkeit der Durchführung des Kurses, behält sich die Kursleiterin das Recht, den gesamten Kurs kurzfristig abzusagen oder den Starttermin zu verschieben. Kommt der Kurs nicht zustande, wird die Kursgebühr retourniert. Die Teilnehmerinnen werden von einer Kursabsage in allen Fällen umgehend informiert. Entfällt eine Kursstunde während eines laufenden Kurses auf Verschulden der Kursleiterin, wird diese Stunde nachgeholt oder – sollte dies nicht möglich sein – werden die Kosten für die ausgefallene(n) Einheit(en) rückerstattet.

§ 8 FEHLSTUNDEN
Die Kursleiterin behält ihren Anspruch auf die Kursgebühren auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Eine Ausnahme bilden länger andauernde (ansteckende) Krankheiten, die die Fortführung des Kurses unmöglich machen. In diesem Fall werden die offenen Stunden gegen Vorlage eines ärztlichen Attests rückerstattet.
1 Fehlstunde kann innerhalb von 12 Monaten in einem beliebigen Zwergerlaktiv-Kurs nachgeholt werden. Bei einer Weiterbuchung innerhalb von 12 Monaten wird 1 Fehlstunde von den neuen Kursgebühren abgezogen, wenn kein anderer Rabatt gewährt wird. Alle weiteren Fehlstunden verfallen.

§ 9 PAPAS, ZWILLINGE, GESCHWISTER
Möchte eine andere Person (z.B. der Papa) anstelle der Mama mit seinem Mini-, Trage- oder Turnzwergerl einzelne Kurseinheiten besuchen, bedarf es der vorherigen Absprache mit der Kursleiterin. Bei Zwillingen ist für das zweite Kind nur die halbe Kursgebühr fällig, wenn eine Begleitperson mit in den Kurs kommt. Andernfalls zahlt die Zwillingsmama die normale Kursgebühr. Die Mitnahme von (älteren) Geschwisterkindern in den Kurs ist grundsätzlich möglich und kostet auch nichts. Es bedarf jedoch der vorherigen Absprache mit der Kursleiterin, zumal im Kursraum oft nur begrenzt Platz ist.

§ 10 ALLGEMEINES
Die Kursleiterin behält sich das Recht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu ändern. Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Vor jeder neuen Kursanmeldung sind die AGBs folglich erneut zu lesen und zu akzeptieren.

§ 11 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für ihr Handeln vor, während und nach dem Kurs für sich und ihr Kind sowie gegenüber Dritten. Mit der Kursanmeldung erklärt sich die Teilnehmerin körperlich und geistig gesund zu fühlen und erteilt im Zuge der Anmeldung Auskunft über mögliche, ihr bekannte gesundheitliche Einschränkungen.
Teilnehmerinnen vom Bauchzwergerl-Kurs wurde kein ärztlicher Einwand bezgl. Sport in der Schwangerschaft erteilt. Kursbucherinnen der Mini- oder Tragezwergerl haben die postnatale Untersuchung beim Gynäkologen positiv abgeschlossen und ev. Geburtsverletzungen, Wunden, Narben o.ä. sind verheilt. Jene, die sich für den Tragezwergerl-Kurs anmelden, haben außerdem keine Bedenken ihrer Hebamme erhalten, dass ihr Beckenboden für das Stepper-Workout noch zu instabil sei.
Die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, jegliche Trainingsinstrumente am Veranstaltungsort nur nach Einweisung zu benutzen. Sie ist ebenfalls damit einverstanden, die Kursleiterin von der Haftung für jegliche Unfälle und Verletzungen, Verluste, Personen- und Sachschäden freizustellen. Sollte sich die Teilnehmerin im Rahmen der Veranstaltung verletzten, so stimmt diese zu, sämtliche finanzielle Verpflichtungen und für sie entstandene Behandlungskosten zu übernehmen. Die Teilnehmerin stimmt zu, dass sie, ihr Ehepartner, ihre Bevollmächtigten und Rechtsbeistände keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Kursleiterin für Schäden oder Verluste geltend machen bzw. diesbezüglich Klage erheben werden.